Ach ihr lieben Kleingeister, Neidhansln und andere Hater, die ihr die Gunst der Stunde nutzt, um im trüben Fahrwasser von Angst und Einschüchterung euren Hass gegen die Freiheit zu verbreiten, andere dafür lächerlich zu machen und sie mit zusammengeschwurbelten, haltlosen Vorwürfen zu diffamieren. Eh immer dieselben Vorwürfe, die man Huren gegenüber halt gerne vorbringt. Und das natürlich stets aus der feigen Anonymität von Nicknames heraus – gegen identifizierbare Personen wie mich, die in der Öffentlichkeit stehen. Die sexuelle Freiheit ist euch offenbar unerträglich. Zu anmaßend. Zu selbstbestimmt. Zu frech. Zu unsympathisch. Nicht unter Aufsicht. Nicht zu glauben. Nicht zu fassen.

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Liebe Kunden und Interessenten,

 

Wie ihr vielleicht mitbekommen habt, trat am 30.04.2020 eine neue Verordnung in Kraft, die auch auf sexuelle Dienstleistungen Auswirkungen hat. Aufgrund dessen ist natürlich schon wieder überall von einem „Prostitutionsverbot“ die Rede. Das ist jedoch nicht korrekt. Wie ihr unter dem roten Link nachlesen könnt, untersagt die Verordnung in §9/2/7 das Betreten von Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution durch Besucher. Es besteht also ein Betretungs- und kein Tätigkeitsverbot. (Update am 04. Juni: Derzeit ended das Betretungsverbot für Bordelle mit Ende Juni, wie die Wiederaufnahme der nur noch in Österreich verpflichtenden Kontrolluntersuchungen organisiert wird, ist nach wie vor unklar).

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