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Ich weiß, das ist ein harter Titel. Zu hart, werden manche meinen. Dieser Meinung bin ich nicht – leider. Um zu erörtern, wie ich zu dieser Ansicht komme, erlaube ich mir eine kurze Einleitung:

Seit 01.07. ist Sexarbeit in AT in den stationären Einrichtungen (Bordell, Laufhaus, Studio) nach den Coronabeschränkungen wieder möglich, da die Verordnung, die ein Betretungsverbot für Kunden bestimmte, ausgelaufen ist. So weit, so gut. Auch der Kelch bezüglich Hygienevorschriften ist an uns vorübergegangen. Keine Verpflichtung also, eine Unterarmlänge Abstand zu halten, wie es eine Zeitlang kolportiert wurde! Ich maße mir an, zu behaupten, dass wir von Sexworker.at sowie PiA Salzburg (Christine Nagl, Beratung: 0664 25 44445) entscheidend darauf Einfluss hatten, die Verantwortlichen im Gesundheitsministerium erkennen zu lassen, dass Vorschriften der falsche Weg sind, da diese nur den Sexarbeitenden schaden (Strafen, Erpressungsmöglichkeit, Gewalt, staatliche Beschränkung des Menschenrechts der sexuellen Selbstbestimmung). Auch hier kann ich also sagen: So weit so gut, wir haben einen Erfolg verbucht. Man nimmt uns und unsere Kunden als mündige Menschen wahr, die miteinander verantwortungsvoll umgehen, im eigenen Ermessen. Der Staat hält sich vor einem Eingriff in die Intimsphäre der Menschen zurück. Weiterlesen